IHR ANWALT
IM LÜBECKER HOCHSCHULSTADTTEIL
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst vielfältige rechtliche Regelungen und wird üblicherweise in zwei Bereiche aufgeteilt: Das Kollektivarbeitsrecht (dieses beschreibt die Beziehungen zwischen der Arbeitgeberseite und Vertretungsorganen wie z.B. Personalrat, Betriebsrat oder Gewerkschaften) und das Individualarbeitsrecht, welches die unmittelbare Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt. Hierunter fallen so wichtige Themen wie die Frage nach der Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung, die Verhandlungsmöglichkeiten von Abfindungen oder offene Lohn- und Gehaltsforderungen.
Seit mehr als 10 Jahren unterstütze ich Mandanten in Fragen des Individualarbeitsrechts, insbesondere im Zuge von Kündigungsschutzverfahren vor Arbeitsgerichten. Diese langjährige Erfahrung ist bei der Bearbeitung des Mandats ein wichtiger Baustein für die fachgerechte Chancen-Risiko-Prognose, um für meine Mandanten auf dieser Basis eine bestmögliche Strategie zu entwickeln. Sofern im Verlauf eines solchen Verfahrens dann ein Vergleich in Betracht kommt, können auf diesem Weg oftmals finanziell attraktive Abfindungszahlungen verhandelt werden.