IHR ANWALT
IM LÜBECKER HOCHSCHULSTADTTEIL
Bank- und Kapitalmarktrecht
Das Bank- und Kapitalmarktrecht behandelt das Verhältnis zwischen Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen auf der einen Seite und der Bank auf der anderen Seite (sogenanntes privates Bankrecht), den Betrieb der Banken selbst und diesbezüglich hoheitliche Vorschriften, die diese befolgen müssen (sogenanntes öffentliches Bankrecht) sowie Vorschriften, die dem Schutz des Kapitalmarktes dienen (sogenanntes Kapitalmarktrecht).
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt hier im privaten Bankrecht, also in der Unterstützung bei rechtlichen Problemen zwischen Privatkunden auf der einen Seite und Banken oder auch anderen Finanzdienstleistern auf der anderen Seite. Hierunter fallen insbesondere auch die Vertretung von Mandanten in Schadensersatzprozessen aufgrund falscher Beratung zu Finanzprodukten wie beispielsweise Fonds, Beteiligungen oder auch Krediten.