IHR ANWALT

IM LÜBECKER HOCHSCHULSTADTTEIL

Allgemeines Vertragsrecht

Das allgemeine Vertragsrecht umfasst die verschiedenen möglichen vertraglichen Vereinbarungen im Bereich des Zivilrechts, also Verträge zwischen verschiedenen Personen und / oder Firmen. Darunter können so klassische Verträge wie ein Autokaufvertrag oder auch neuere Vertragstypen wie z.B. Lizenzverträge fallen. Nicht selten ergeben sich dabei auch Überschneidungen und Verbindungen zwischen Vertragstypen und Rechtsgebieten. Die rechtliche Bewertung, um welchen Vertragstyp es sich handelt und wie einzelne Rechtsfolgen daraus herzuleiten sind, ist oftmals sehr komplex, weshalb die Hinzuziehung eines hierin erfahrenen Anwalts ratsam ist.

Seit mehr als 10 Jahren unterstütze ich anwaltlich sowohl Privatleute wie auch Unternehmen bei vertraglichen Schwierigkeiten und der Umsetzung von deren Rechten aus dem Vertrag. Dies umfasst neben der Beratung zu den jeweiligen Vertragsproblemen auch die Prüfung der Wirksamkeit von Vertragsklauseln, die Beurteilung von Prozessrisiken bis hin zur praktischen Durchsetzung der vertraglichen Regelungen vor Gericht.